131 - Praxisnachweis Zertifikat (mind. 50 Std.)

Im Qualifizierungssystem INTERPRET

Um sich für die Zertifikatsprüfung anmelden zu können, müssen Sie mindestens 50 Stunden Dolmetscherfahrung nachweisen können.

Wie erfolgt der Nachweis?

Über ein Formular auf Campus können Sie Dokumente hochladen, die Ihre Dolmetscherfahrung bescheinigen.
Erstellen Sie dafür eine Übersicht über die von Ihnen getätigten Dolmetscheinsätze.
Wenn Sie bei einer Vermittlungsstelle arbeiten, können Sie sich dort eine Übersicht auszustellen lassen. 
Wenn Sie nicht bei einer Vermittlungsstelle arbeiten, sollten Sie für jeden Einsatz die folgenden Angaben machen:
-    Datum 
-    Dauer
-    Auftraggeber:in/Institution
-    Einsatzbereich 
-    evtl. Tätigkeit
-    Unterschrift oder andere Bestätigung von Auftraggeber:in.
Am besten halten Sie alle Belege in einem Dokument in digitaler Form (PDF oder Scan) bereit. Sie müssen gut leserlich sein.
Bitte laden Sie das Dokument erst hoch, wenn Sie die Minimalanforderung von 50 geleisteten Praxisstunden erfüllen. 
INTERPRET wird Ihre Belege prüfen und Ihnen Bescheid geben, ob sie als Nachweis anerkannt werden.

Zulassung

Die Einsätze müssen in mindestens einem der folgenden Bereiche erfolgt sein:
-    Asyl
-    Bildung
-    Gesundheit
-    Justiz
-    Soziales
Der letzte Einsatz darf bei der Registrierung zur Zertifikatsprüfung nicht mehr als 4 Monate zurückliegen.
Abschluss Wenn Ihr Nachweis anerkannt wird, werden Sie per E-Mail informiert. Sie erfüllen dann die Zulassungsbedingung punkto Dolmetscherfahrung für die Prüfung zum Zertifikat INTERPRET.

Kosten

Der Nachweis der Dolmetscherfahrung ist kostenlos. 
Wiederholung Wird Ihr Nachweis abgelehnt, können Sie jederzeit ein neues Dokument einreichen.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zur Zulassung zur Zertifikatsprüfung finden Sie auf unserer Website unter Qualifizierungssystem INTERPRET -  Zertifikat INTERPRET.

 


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