121 - Nachweis der Dolmetschsprache

Im Qualifizierungssystem INTERPRET Um sich für die Zertifikatsprüfung oder die eidgenössische Berufsprüfung anmelden zu können, müssen Sie Kompetenzen auf Niveau C1 (nach GER) mündlich in einer  Dolmetschsprache nachweisen können. 
Sie können Kompetenzen in mehreren Dolmetschsprachen nachweisen. Nutzen Sie für jede Dolmetschsprache ein einzelnes Online-Formular (Angebote 121-124).
Bei der Anmeldung zur Zertifikatsprüfung und zur Berufsprüfung müssen Sie eine Dolmetschsprache wählen, in der Sie die Prüfung absolvieren. Bitte beachten Sie, dass für diese Sprache der Nachweis auf Campus erfolgt sein muss.

 

Wie erfolgt der Nachweis?

Der Nachweis erfolgt entweder über das Einreichen eines Dokuments, das Ihre Sprachkenntnisse bescheinigt, oder über eine Prüfung.
Über ein Formular auf Campus können Sie ein Dokument hochladen, das Ihre Sprachkompetenzen nachweist. INTERPRET wird Ihr Dokument prüfen und Ihnen Bescheid geben, ob es als Nachweis anerkannt wird.
Wenn Sie über kein Nachweisdokument verfügen, können Sie sich zur Prüfung anmelden. 
Die Dolmetschsprachprüfung besteht aus einem Videogespräch mit einer/m geschulten Sprachexpert:in. Das Gespräch erfolgt in der Dolmetschsprache.
Der/Die Expert:in beurteilt dabei Ihre mündlichen Kompetenzen in Ihrer Dolmetschsprache.

 

Zulassung

Als Nachweis für die Dolmetschsprache werden die folgenden Dokumente anerkannt :
-    Ein international anerkanntes Sprachdiplom auf GER-Niveau C1 oder höher,
-    Abschlusszeugnis einer Ausbildung auf Niveau Sekundarstufe II oder höher im Sprachgebiet mit der Dolmetschsprache als Unterrichtssprache,
-    Diplom eines Hochschulabschlusses im Fach der Dolmetschsprache
-    Erfolgreich abgelegte Dolmetschsprachprüfung INTERPRET (nach dem 1.1.2014)
Mit dem Dokument muss auch eine Übersetzung davon in eine schweizerische Amtssprache hochgeladen werden. Sie können eine eigene Übersetzung einreichen (es muss keine beglaubigte Übersetzung sein).
Bitte halten Sie die Dokumente in digitaler Form (PDF, Scan oder Foto) zum Hochladen bereit. Sie müssen gut leserlich sein.
Wenn Sie über kein Nachweisdokument verfügen, können Sie sich hier für die Dolmetschsprachprüfung anmelden.
Abschluss

Wenn Ihr Nachweisdokument anerkannt wird oder wenn Sie die Prüfung bestehen, werden Sie per E-Mail informiert.
Sie erfüllen dann die Zulassungsbedingung punkto Dolmetschsprache für die Zertifikatsprüfung und die eidgenössische Berufsprüfung.
Eine Bescheinigung der Anerkennung Ihrer Sprachkompetenzen durch INTERPRET können Sie auf Campus unter «Meine Erfolge» einsehen und herunterladen.

Kosten

Der Nachweis der Dolmetschsprache mit Dokument ist kostenlos.
Die Dolmetschsprachprüfung ist kostenpflichtig.
Wiederholung Wird Ihr Nachweisdokument nicht anerkannt, können Sie jederzeit ein neues Dokument einreichen.
Die Dolmetschsprachprüfung kann einmal kostenlos wiederholt werden. Bei erneutem Nicht-Bestehen müssen Sie sich erneut kostenpflichtig anmelden.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zur Anerkennung von Sprachkompetenzen finden Sie auf unserer Website unter Qualifizierungssystem INTERPRET - Sprachkompetenzen.

 


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